AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gültig ab 05/2023) Werbemanufaktur Regensburg GmbH & Co. KG Im Gewerbepark D 15 93059 Regensburg 1. Geltungsbereich a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen und in diesen AGB angeführten Leistungen (im folgenden „Vertragsinhalt“) zwischen der Werbemanufaktur Regensburg GmbH & Co. KG (im folgenden „WMR“) sowie Verbrauchern und Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB (im folgenden „Kunde“) sofern nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird. b) Zu den AGB und damit zum Vertragsinhalt gehören mit subsidiärer Geltung auch alle Nebenbestimmungen, wie z.B. Aushänge, Preislisten und Angebote in der WMR, die mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen. Soweit bei der Leistungserbringung Formulare der WMR zu verwenden sind, gilt auch deren Inhalt als Vertragsinhalt. 2. Angebote und Preise a) Die Angebote der WMR sind freibleibend und unverbindlich. b) Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk und gegenüber Verbrauchern immer inklusive der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, nicht dagegen gegenüber Unternehmern. c) Die für die Angebotsabgabe eventuell notwendigen Zeichnungen oder Muster dienen der Verdeutlichung des Angebotstextes und sind nur dann in Art und Beschaffenheit verbindlich, wenn ausdrücklich erwähnt. d) Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum der WMR; dieser allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu (§13 UrhG). e) Der Kunde verpflichtet sich, die in vorgenanntem Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem Mitbewerber des Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Die Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben. f) Änderungen der Entwurfszeichnungen, die sich bei der Fertigung des Produktes als technisch notwendig erweisen, sind möglich und gelten als zugestanden. g) Die Angebote der WMR sind kostenlos, es sei denn, die eigenen Aufwendungen überschreiten einen für die WMR kostenrelevanten Rahmen; hierüber wird der Kunde vor Angebotsabgabe in Kenntnis gesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung kann die Berechnung von eigenen Aufwendungen für Zeichnungen und Muster im Falle einer Nichtbeauftragung sein, wenn diese vom Kunden ausdrücklich verlangt wurden. h) Angebotsvorgaben werden auf ihre rechtlich relevanten Inhalte nicht geprüft, sämtliche aus Rechtsverstößen eventuell resultierenden Maßnahmen (Verstöße gegen Gebrauchmusterschutz, Patentrecht o.ä.) gehen zu Lasten des Kunden. i)Wird im Falle einer Angebotsabgabe ein Komplettpreis inkl. Montage angeboten, so sind in diesen Kosten grundsätzlich neben Ware und Transport nur die reinen Montagekosten der Werbung zu verstehen, d.h. eventuell zusätzlich notwendige Gewerke oder Hilfsmittel wie z.B. Kran-, Gerüst- oder Hubsteigerstellung sind nicht automatisch enthalten. 3. Auftragserteilung a) Die Erteilung von Aufträgen zur Erbringung von der WMR angebotenen Leistungen und der Erwerb von Waren können mündlich oder schriftlich erfolgen. b) Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware nach Massgabe dieser AGB erwerben zu wollen und/oder dass die WMR die Leistung nach Massgabe dieser AGB erbringen soll. c) Vor der Auftragserteilung durch den Kunden an die WMR ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen die zur Durchführung und ggf. Montage des Auftrages oder Teile daraus erforderlich sind einzuholen. d) Sollte die WMR durch Dritte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die WMR von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schad- und klaglos zu halten. 4. Toleranzen, Mengenangaben, Farbunterschiede a) Die WMR veranlasst die Produktion aller Druckaufträge auf Grundlage der vom Kunden vorgelegten Originalvorlage oder der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Die WMR wird auf Wunsch und Kosten des Kunden zunächst einen Probedruck erstellen, der vom Kunden abzunehmen ist und lediglich zur Standkontrolle dient. Die WMR und der Kunde sind sich einig, dass es aus technischen Gründen zu Abweichungen zwischen den in der Datei des Kunden festgelegten Farben, Gestaltungen, Schriftbildern etc. und den Ausdrucken kommen kann. Nicht mitgelieferte Schriften werden durch ähnliche ersetzt. Deshalb kommen die WMR und der Kunde überein, dass Schrift- und geringfügige Farbabweichungen z. B. in der Farbbrillanz oder –reinheit oder deutliche Abweichungen bei farbigen Druckreproduktionen gegenüber Ausdrucken technisch und physikalisch bedingt sowie Deckungsabweichungen bei Vorder- u. Rückseitendruck bis +/- 1,5mm, sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % und aus produktionstechnischen Gründen bedingte Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 2mm (Großformatdruck bis zu 5mm) ohne Anspruch auf Mängelrüge und Preisminderung hingenommen werden müssen. b) Abweichungen im verwendeten Druckmaterial sind vom Kunden hinzunehmen, soweit sie sich im Rahmen der in der Druckmaterialproduktion bekannten Schwankungen bewegen. c) Entwurfs- und Andruckskosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Dies gilt auch für Sonderwünsche, die über den üblichen Rahmen hinausgehen (z.B. Anfertigung von Mustern, Konfektionieren der Druckarbeit etc.). Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster und Entwürfe bleiben auch bei Kostenersatz des Kunden jedenfalls im Eigentum der WMR
d) Sofern der Kunde nicht die Erstellung eines Probedrucks oder Kontrollvorlagen in digitaler Form wünscht, verwendet die WMR solche Daten bzw. Druckvorlagen ohne weitere Prüfung. Jegliche Haftung für die farbliche, bildliche und schriftliche Ausführung und Gestaltung des Endprodukts ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt für Abweichungen, die aufgrund des verwendeten Druckverfahrens oder durch die vom Kunden gestellten Daten oder Materialien (z.B. das zu verwendende Papier) technisch bedingt sind. e) Die WMR haftet nicht für Fehler in Form und Inhalt der Druckdaten oder für Übertragungsfehler. f) Der Kunde trägt die Kosten für jede Übertragung seiner Daten. Fordert die WMR weitere Unterlagen und Informationen vom Kunden an und ist dieser insoweit säumig, so wird mit den vorhandenen Unterlagen und Informationen die Leistung von der WMR soweit wie möglich erbracht. Diese Leistungen sind ohne Anspruch auf Mängelrüge und Preisminderung vom Kunden zu übernehmen. g) Der Kunde wird bei Nutzung des Druckservices nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen. Er stellt insbesondere sicher, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte) verletzen, er die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachtet und insbesondere keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden. Er verpflichtet sich des weiteren, die Privatsphäre Dritter zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene Werbung zu verbreiten. Sollte die WMR durch Dritte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die WMR von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schad- und klaglos zu halten. 5. Versand- und Kurierservice a) Bei Versand- oder Kurierdiensten, die die WMR selbst oder durch Dritte durchführt, gelten neben diesen AGB auch spezielle Beförderungsbedingungen. Dabei kann es sich insbesondere um die Beförderungsbedingungen des Dritten handeln. Bei Widersprüchen zwischen den Beförderungsbedingungen und diesen AGB, gelten die Beförderungsbedingungen. b) Der Kunde ist verpflichtet, dass zu versendende Gut transportgerecht zu verpacken. Die WMR ist nicht verpflichtet, die Transportgerechtheit der Verpackung zu prüfen. Hat es Zweifel an der Transportgerechtheit der Verpackung, ist die WMR befugt, eine transportgerechte Verpackung kostenpflichtig vorzunehmen. Eine Haftung der WMR für mangelhafte Verpackung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich, auf besondere Verpackungsanforderungen hingewiesen hat. Für die Frage der Transportgerechtheit der Verpackung sind die Feststellungen des Versandunternehmens maßgeblich, es sei denn der Kunde weist etwas anderes nach. c) Die WMR ist berechtigt, zum Transport übergebene Sendungen, zu überprüfen und sie nach eigenem Ermessen zu öffnen. Insbesondere ist die WMR berechtigt, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung diesen und auch den AGB eines Drittunternehmers entsprechen. Die WMR ist berechtigt, nach eigenem Ermessen den Versand abzulehnen. d) Der Kunde wird auf Anforderung der WMR alle für die Versendung und den Transport erforderlichen und nützlichen Informationen und Unterlagen jederzeit und kurzfristig zur Verfügung stellen. Die WMR ist berechtigt, auf dem Paket und auf den dazugehörigen Geschäftsunterlagen für den Versand dienliche Hinweise anzubringen, ohne dass daraus für den Kunden Ansprüche auf eine bestimmte Beförderung oder Beförderungsleistung entsteht. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Zustellungsmodalitäten, (z.B. Termin, Transportart, Personenausschließlichkeit, etc.) besteht nur, wenn dies separat mit die WMR schriftlich vereinbart oder von diesem ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. e) Der Kunde haftet alleine für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übergebenen Daten für die Versendung der Güter und wird die WMR hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter freistellen und schad- und klaglos halten, die auf Grund unrichtiger und/oder unvollständigen Angaben des Kunden und der damit zusammenhängenden Beförderung geltend gemacht werden. Der Kunde hält die WMR auch schad- und klaglos und stellt es hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter frei, wenn die Annahme und/oder Zustellung der Sendung vom Empfänger verweigert wird, dieser nicht vorgefunden werden kann oder unrichtig und unvollständig bezeichnet worden ist. f) Falls die WMR ein Paket nicht in Übereinstimmung mit den allgemeinen Beförderungsbestimmungen der WMR oder mit den allgemeinen Beförderungsbestimmungen des von der WMR beauftragten Unternehmens an den Adressaten zustellen kann, ist die WMR berechtigt, nach eigenem Ermessen über das Paket auf Kosten des Kunden zu verfügen oder es unter Berechnung aller Kosten, Abgaben und Gebühren an den Kunden zurückzusenden (inkl. evtl. zusätzlich anfallender Verzollungskosten). Die WMR darf vorstehende Rechte nicht willkürlich ausüben. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung der WMR erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. g) Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Subunternehmer der WMR in ihren AGB insbesondere ihre Haftung für Verzögerungen beim Transport oder bei Verlust oder Schaden am Transportgut einschränken. Diese Einschränkungen gelten auch als Vertragsinhalt des Auftrages des Kunden mit der WMR und Ansprüche des Kunden sind insgesamt der Höhe nach auf die Höhe des Entgeltanspruches der WMR gegenüber dem Kunden aus dem zu Grunde liegenden Auftrag beschränkt. h) In Fällen, in denen die WMR nachvollziehbar vertretbare Anweisungen von Kontrollbehörden befolgt, ist keine Haftung der WMR gegenüber dem Kunden gegeben, selbst wenn die entsprechenden Anweisungen nicht mit den anwendbaren Vorschriften vereinbar scheinen oder sind. i) Der Kunde sichert zu, dass die Beförderung auch von besonderen Gütern keine besondere Handhabung bei der Beförderung erfordert, die über die bei der WMR übliche Handhabung und Sorgfalt hinausgeht. Besondere Güter werden innerhalb der WMR wie andere Versandstücke behandelt (beispielsweise gibt es keine Trennung von anderen Gütern, die Beförderung kann verzögert werden, Verpackungen können auf dem Boden oder draußen abgestellt werden). Beschädigungen, die durch den ordnungsgemäßen und üblichen Transport bzw. die Verladung bedingt sind, begründen keinesfalls Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber der WMR. j) Die WMR wird hiermit bevollmächtigt, die Verzollung stellvertretend für den Kunden durchzuführen bzw. diese durch Dritte durchführen zu lassen. Unabhängig davon ist die Einhaltung von Zollvorschriften ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Der Kunde wird der WMR auf erste Anforderung Kosten, Abgaben und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Verzollung entstehen erstatten oder auf Aufforderung einen ausreichenden Vorschuss darauf an die WMR zahlen. Sofern nicht ausdrücklich vom Kunde gewünscht, wird die WMR keine Sendungen verzollen, deren Absende- und Bestimmungsort in demselben Zollgebiet liegen. Die WMR übernimmt keine Verantwortung für die Zollfreiheit jeglicher Sendungen. k) Die WMR unternimmt keine besonderen Maßnahmen zum Schutz verderblicher Güter gegen Hitze oder Kälte. Derartige Güter werden auf alleiniges Risiko des Kunden transportiert. Die WMR behält sich vor, verdorbene Güter zu entsorgen. l) Der Kunde garantiert, dass kein Gefahrgut zum Versand kommt, es sei denn, die Parteien haben eine besondere schriftliche Vereinbarung dazu getroffen. m) Falls eine Geld-zurück-Garantie gegeben wurde, gilt diese insbesondere dann nicht, wenn eine Verzögerung auf eine Handlung des Zolls zurückzuführen ist. 6. Gefahrübergang a) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. b) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Im Übrigen gelten im Falle des Annahmeverzuges die gesetzlichen Vorschriften. 7. Montage a) Ein ungehinderter Zugang zum Montageort, sowie eine Durchführung der Arbeiten in einem Zuge ist die Basis der Montagekalkulation. Abweichungen dieser Annahme, die nicht durch die WMR zu vertreten sind, berechtigen zur Weiterberechnung an den Kunden, dies gilt auch bei vereinbarten Festpreisen. b) Nach Abschluss der Montagetätigkeiten gilt die Leistung als abgenommen, auch wenn der Besteller nicht persönlich zugegen ist. Eine nach dem Montagetermin gewünschte Abnahme berechtigt die WMR, diese zusätzlichen Kosten zu berechnen. 8. Eigentumsvorbehalt a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die WMR das Eigentum an einer veräußerten und ggf. gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. b) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die WMR das Eigentum an einer veräußerten und ggf. gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller, auch künftiger Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Jedenfalls gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart, wonach der Kunde die veräußerte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, sie jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen darf. Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit an die WMR zur Sicherheit ab. Der Kunde hat jedenfalls diese Abtretung in seinen Geschäftsunterlagen zur Kenntnis seiner Geschäftspartner zu vermerken und entsprechend auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. 9. Haftung a) Mängel sind unverzüglich nach deren Eintreffen bzw. nach erfolgter Montage anzuzeigen und zu belegen. b) Für leicht fährlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die WMR nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei Mailing-/Versand- und Kurierleistungen der WMR ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung begrenzt auf nachgewiesene direkte Schäden bis maximal 510 EUR pro Sendung oder 8,33 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist; bei Teilverlusten oder -beschädigungen wird das Gewicht des betroffenen Teils der Sendung zugrunde gelegt. c) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. d) Für jegliches Material, das vom Kunden der WMR beigestellt wird, übernimmt die WMR keinerlei Haftung. Dieses Material befindet sich auf Gefahr und Kosten des Kunden in der WMR. Die WMR trifft keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Materials. Der Kunde hat auf Aufforderung binnen angemessener Frist diese Materialien wieder abzuholen, andernfalls können sie auf Kosten des Kunden ausgelagert werden. e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen der WMR. 10. Gewährleistung a) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. b) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware, die herzustellende oder zu erzeugende bewegliche Sache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die WMR die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. c) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung/ Übergabe der Ware, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung/Übergabe derWare. d)Im Falle einer Gewährleistung übernimmt die WMR die Kosten für die Behebung des Mangels, die Kosten für An- und Abfahrt, sowie eventuell notwendige Gerüste und Arbeitsbühnen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ein nicht von der WMR beauftragtes Unternehmen während der Garantiezeit Arbeiten an dem bemängelten Produkt durchgeführt hat. Das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles berechtigt nicht zum Einbehalt einer Teilsumme. e) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Hersteller als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. f) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die WMR nicht, es sei denn es wird schriftlich etwas abweichendes vereinbart. Herstellergarantien bleiben unberührt. 11. Daten und Auftragsunterlagen a) Die WMR verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für die WMR sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. b) Der Kunde steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält die WMR insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei. c) Eine Archivierung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich. d) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden. 12. Datenschutz a) Die WMR erbringt ihre Leistungen unter diesen AGB in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im übrigen ist die WMR und ihre Mitarbeiter verpflichtet, alle durch die Vertragsabwicklung gewonnenen Daten, vor allem bei der Ausführung von Mailing, Druck- und Versanddiensten eingesehene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. b) ) Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass die anlässlich der Auftragserfüllung von der WMR erhobenen Daten, auch personenbezogenen Daten, automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert und von der WMR im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden dürfen. 13. Schlussbestimmungen a) Der Kunde ist in Kenntnis, dass einzelne Leistungen nicht nur von der WMR selbst, sondern auch von befugten Dritten im Auftrag der WMR für den Kunden erbracht werden können (z.B. Druck-, Montage-, Versand- und Kurierdienste etc.). b) Der Kunde stimmt der Leistungserbringung durch den jeweils von der WMR beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und der WMR auch die AGB des jeweiligen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an die WMR auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und der WMR für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistungen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „ADSp“ in der jeweils gültigen Fassung. c) Änderungen, Ergänzungen, die die Geschäftsbeziehung des Kunden und der WMR betreffen, bedürfen der Schriftform und betreffen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Vereinbarung über das Abgehen von diesem Formerfordernis. d) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht ohne die Bestimmungen des deutschen Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. e) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der WMR. f) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, die nicht in diesen AGB und den subsidiär geltenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt sind und die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Stand: Mai 2023